Bei einer Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 werden die Kompetenzen und Qualifikationen einer natürlichen Person zertifiziert. Dazu gehören sowohl eine Wissensprüfung nach einheitlichen Kriterien als auch eine Bewertung auf Übereinstimmung mit dem Zertifizierungsprogramm. Ein zertifizierter Sachverständiger ISO 17024 wird dann in der Überwachungsphase durch die Zertifizierungsstelle hinsichtlich seiner Arbeiten überwacht. Will ein zertifizierter Sachverständiger ISO 17024 nach Ablauf von 5 Jahren seine Zertifizierung erneuern (Rezertifizierung), werden vom Zertifizierungsunternehmen Gutachten angefordert und diese entsprechend dem Zertifizierungsprogramm geprüft. Zudem hat der Sachverständige Weiterbildungsnachweise vorzulegen.
Die Bezeichnung „Personenzertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012“ ist geschützt. Diese Personenzertifizierung beinhaltet keine Altersbegrenzung. Ein zertifizierter Sachverständiger ISO 17024 kann mit seiner Personenzertifizierung auch eine öffentliche Bestellung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens erlangen. (Stand 08/2016)
Zertifizierter Sachverändiger ISO 17024 hilft weiter!
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